Pflegedienst Nagorsen & Co. GmbH

Stockumerstr. 226
44225 Dortmund

Postfach 50 05 25
44225 Dortmund

Tel.: 0231-7902100
Fax: 0231-7902101

Bürozeiten
9:00 – 14:00 Uhr

Organisation des Pflegedienst Nagorsen & Co. GmbH

Art der Leistungserbringung:

Unser Pflegedienst erbringt Leistungen der häuslichen Pflege gemäß Pflegeversicherungsgesetz, Leistungen der häuslichen Alten- und Krankenpflege sowie Behandlungspflege.

Die Pflege der Patienten wird durch qualifiziertes Personal ausgeführt. Durch regelmäßige Teambesprechungen und den engen Kontakt der Mitarbeiter untereinander wird eine individuelle, qualitative und kontinuierliche Pflege der Patienten gewährleistet.

Jeder Patient hat einen festen Ansprechpartner aus dem Pflegeteam, der bei auftretenden Fragen und Problemen zur Verfügung steht.

Art und Inhalt des Erstbesuches bei Pflegeübernahme:

Zur Festlegung des Pflegebedarfs und der häuslichen Pflegesituation wird ein Erstbesuch beim Pflegebedürftigen durchgeführt.

Befindet sich der Pflegebedürftige noch nicht in seiner häuslichen Umgebung, sofern in einer anderen Pflegeeinrichtung (z.B. Krankenhaus) wird der Erstbesuch, wenn möglich dort durchgeführt. Beim Erstgespräch werden Informationen für ein Stammblatt und die Pflegeanamnese erhoben. Im standardisierten Pflegestammblatt sind Daten wie Name, Geburtsdatum, -Ort, Angehörige, Pflegegrad, -Kasse, Hausarzt usw. beschrieben.

Pflegeanamnese:

Der standardisierte Pflegeanamnesebogen erfasst Informationen zum Pflegebedarf, Ressourcen des Patienten, Möglichkeiten der Mithilfe durch Angehörige oder andere Bezugspersonen, sowie kulturelle, religiöse und sonstige individuellen Bedürfnisse und Wünsche des Patienten. Zur Erhebung der Pflegeanamnese werden die AEDL's nach M.Krohwinkel zu Hilfe gezogen.

Pflegeplanung:

Die Pflegeanamnese bildet die Grundlage für die Pflegeplanung. Nach dem Erstgespräch werden Ziele und Maßnahmen formuliert und eine Pflegeplanung erstellt. Dies geschieht in Absprache mit dem Pflegebedürftigen, seinen Angehörigen und dem Pflegeteam. Besonders beachten werden dabei die Ressourcen des Patienten und mögliche Leistungen/Mithilfen Dritter.

Einbeziehung von pflegenden Angehörigen:

Pflegende Angehörige werden nach ihren Möglichkeiten aktiv an der Pflege beteiligt. Sie werden von uns fachgerecht angeleitet und in gesundheitsfördernden und -sichernden Arbeitstechniken beraten und unterstützt.

Evaluation:

Die Pflegeplanung wird regelmäßig auf Effektivität (Art der Maßnahme) und Effizienz (Wirksamkeit der Maßnahme) überprüft und bei Bedarf nach Rücksprache mit Patient, Angehörigen und dem Pflegeteam, der Entwicklung des Pflegeverlaufs angepasst. Das Ergebnis der Evaluation wird schriftlich festgehalten.

Pflegedokumentation:

Der Pflegedienst Nagorsen verwendet zur Dokumentation aller Daten des Patienten und des Pflegeverlaufs ein standardisiertes Pflegedokumentationssystem. Dieses besteht aus Stammblatt, Pflegeanamnese, Pflegeplanung, Pflegebericht, Durchführungs- und Leistungsnachweis. Bei Bedarf können weitere Formblätter ergänzt werden, z.B. Biographieblatt, Medikamentenplan, BZ- oder RR-Journal, Infusionsplan, Arztbogen, etc.

Die Pflegedokumentation wird sach- und fachgerecht geführt und beim Patienten aufbewahrt. Somit ist sie allen an der Pflege und Therapie des Patienten beteiligten jederzeit zugänglich. Nur in Ausnahmefällen, z.B. bei Verwirrtheit des Patienten darf die Dokumentation in den Geschäftsräumen der Pflegedienst Nagorsen & Co. GmbH aufbewahrt werden.

Pflegeüberleitung:

Wir ein Patient in eine andere Pflegeeinrichtung (z.B. Krankenhaus oder Kurzzeitpflegeheim) verlegt wird ein standardisierter Überleitungsbogen mitgegeben. Dieser befindet sich stetig aktualisiert in der Pflegedokumentationsmappe. Er enthält alle wichtigen Pflegerelevanten Daten zur nahtlosen Übernahme der Pflege.

Kooperation mit anderen Dienstleistungsanbietern:

  • Allen Ärzten in Dortmund und Umgebung
  • Apotheken
  • Haus-Notruf (Fa. Rupprecht)
  • Menü Service (Dortmunder Menüservice)

Wir geben Informationen und helfen bei der Vermittlung von Selbsthilfegruppen, Kurzzeitpflege, Langzeitpflege, Tagespflege, Fußpflege, Krankengymnastik, Logopädie, Nachbarschaftshilfe. Des Weiteren helfen wir bei Anfragen an das Versorgungs- oder Sozialamt.

Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Pflegedienst Nagorsen:

In § 80 ff des Pflegeversicherungsgesetzes ist gesetzlich geregelt, dass die zugelassenen Pflegedienste verpflichtet sind, sich an Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beteiligen.

Unser Pflegedienst ist ständig bestrebt sein erreichtes Qualitätsniveau zu sichern und zu verbessern. Deshalb werden Maßnahmen der internen und externen Qualitätssicherung durchgeführt.

Zu den internen Qualitätssicherungen zählen alle Maßnahmen und Bestreben des Unternehmens, aller Mitarbeiter, die der Qualitätssicherung, der Qualitätssteigerung und der Umsetzung der externen Qualitätsvorgaben dienen.

Unter der externen Qualitätssicherung versteht man alle Maßnahmen und Instrumente die der Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung und -Kontrolle des Unternehmens dienen. Die Qualitätssicherungsinstrumente greifen von extern, also von außen in das interne Betriebsgeschehen ein.

Die Qualitätsprüfung gemäß § 80 SGB XI durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen zählt ebenfalls zur externen Qualitätssicherung.